AA904 Wareneingang

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English version

Arbeitsanweisung 904
Revision 4
Stand 26.01.2016
Bearbeiter Giraud

Zweck

Beschreibung der Vorgehensweise beim WE

Anwendung

Betrifft alle WE

Begriffe und Abkürzungen

Begriffe

Plausibilitätsprüfung ist die Überprüfung der angelieferten Ware im WE nach Art und Menge im Bezug zur Bestellung.

Technische Wareneingangsprüfung (T-WEP) ist die Überprüfung von Waren anhand festgelegter Prüfkriterien. Die T-WEP kann visuell, messtechnisch oder analytisch erfolgen. Grundlage der T-WEP ist § 377 HGB.

Lagerware sind alle Materialien, die im IMT-Lager (siehe PZ 8.4) gelagert werden.

Nichtlagerware sind alle im IMT beschafften Güter (bzw. Dienstleistungen), die nicht Lagerware sind.

Rückweisung ist eine formelle Unterbrechung eines Tätigkeitsablaufes bei Auftreten von Abweichungen gegenüber spezifizierten Qualitätsmerkmalen mit dem Ziel, eine Entscheidung über die weitere Behandlung des fehlerhaften Materials zu treffen.

Abkürzungen

AC-KA Administration, Controlling und Mitarbeiter-Kaufmännische Abwicklung
AC-KA Administration und Controlling - Kaufmännische Abwicklung
CTE Core Technologies
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
HGB Handelsgesetzbuch
KIT-CN Karlsruher Institut für Technologie Campus Nord
KIT-CS Karlsruher Institut für Technologie Campus Süd
KIT-OE KIT-Organisationseinheit
LA Leistungsanforderung
PVA Projektverantwortlicher
TEC Dienstleistungseinheit Technik-Haus
T-WEP Technische Wareneingangsprüfung
WE Wareneingang
WEP Wareneingangsprüfung

Beschreibung

Im IMT erfolgt der WE durch AC-KA.

Allgemeines

Im IMT gehen folgende Kategorien von Waren ein: Lagerwaren und Nichtlagerwaren. Die Beschaffung von Lager- und Nichtlagerwaren erfolgt gemäß Beschaffungsrichtlinie (BeRil) des KIT in der jeweils aktuellen Fassung. Alle Bestellungen und die damit verbundenen, buchbaren Wareneingänge werden über das SAP-System abgewickelt. Alle nicht buchbaren Wareneingänge werden über das Formblatt QS-Nr.: FB901.xx in der Liste QS-Nr.: LI516.xx erfasst. Ausnahmen hiervon sind LA (falls keine Lagerware) und Reservierungen/ Umbuchungen aus dem Hauptlager des KIT-CN.

Erfassen der Wareneingänge (WE)

Lager-, Nichtlagerwaren (Bestellung durch Zentraleinkauf)
Bei Lager-/ Nichtlagerwaren, denen eine Bestellung des Zentraleinkaufs zu Grunde liegt, wird die WE-Buchung im SAP-System vorgenommen und durch den anhand des SAP-Systems erstellten WE-Schein dokumentiert.

Lagerwaren (keine Bestellung durch Zentraleinkauf)
Bei Lagerwaren, denen keine Bestellung des Zentraleinkaufs zu Grunde liegt, z.B. interne Fertigungsaufträge, LA an TEC, wird ebenfalls die WE-Buchung im SAP-System vorgenommen und von AC-KA das Formblatt QS-Nr.: FB901xx ausgefüllt. Die WE-Nr. wird von AC vergeben und in die Liste QS-Nr.: LI516.xx (J:\iso9001\LAGER\Listen\LI516) eingetragen.
Handelt es sich um KIT-CN-Hauptlagerware, erfolgt anstelle der WE-Buchung eine Umbuchung im SAP-System vom Hauptlager auf das IMT-Lager. Ausgelöst wird die Bestellung durch AC-KA mit dem Brief „Umbuchung“. Alle Briefe werden in J:\iso9001\LAGER\Umbuchung HL abgelegt und archiviert.

Nichtlagerwaren (keine Bestellung durch Zentraleinkauf)
Bei Nichtlagerwaren, denen keine Bestellung des Zentraleinkaufs zu Grunde liegen, wird der Wareneingang durch das Formblatt QS-Nr.: FB901.xx dokumentiert. Die WE-Nr. wird von AC-KA vergeben und in die Liste QS-Nr.: LI516.xx (J:\iso9001\LAGER\Listen\LI516) eingetragen.
Handelt es sich um KIT-CN-Hauptlagerware, erfolgt die Lieferung auf der Grundlage einer Reservierung im SAP-System. Der Warenempfänger bestätigt den Erhalt der Ware auf dem Beleg des Einkaufswagens.
Handelt es sich um Waren von TEC, die auf Grundlage einer Leistungsanforderung (Liste QS-Nr.: LI515.xx) eingehen, werden diese von CTE selbstständig erfasst und auf Plausibilität und Konformität mit der LA überprüft.

Wareneingangsprüfung

Allgemeines

Zur WEP gehören die Plausibilitätsprüfung und die T-WEP. Bei elektrischen Geräten erfolgt zusätzlich noch eine Prüfung gemäß DGUV, Vorschrift 3.
Die Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung werden von AC-KA durch einen Stempel auf dem SAP-WE-Schein bzw. durch Unterschrift auf dem Formblatt QS-Nr. FB901.xx bestätigt. Das Ergebnis der Plausibilitätsprüfung kann entweder die Freigabe der Waren, z. B. im Fall von Lagerwaren zur Einlagerung bzw. bei sonstigen Waren zur T-WEP durch den Anforderer, oder die Rück-weisung von Waren an den Lieferanten sein. Bei der T-WEP werden die Ergebnisse vom Anforderer per Unterschrift auf dem Formblatt QS-Nr.: FB902.xx dokumentiert, das in folgenden Fällen verwendet wird:

a) Für alle Geräte
b) Für Waren, deren Spezifikation eine T-WEP vorschreibt
c) Für Kunden-Beistellteile im Rahmen eines Projektes, wenn der PVA Interesse an einer T-WEP hat
d) Für die WEP von angelieferten, fehlerhaften Waren

Durchführung der WEP

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Behandlung von zugelieferten, fehlerhaften Waren

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Wareneingangsprüfausnahme

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Korrekturmaßnahmen

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Mitgeltende Unterlagen

Kategorie:QMS Kategorie:Arbeitsanweisungen

keywords
Beschaffung, Beschaffungsgut, Einkaufswagen, SAP NetWeaver Portal, Spezifikation