2 Institutspolitik
| Prozess: | 2 |
|---|---|
| Revision: | 7 |
| Stand: | 18.07.2019 |
| Eigner: | IL |
Prozessbeschreibung
Abkürzungen
| AC | Administration, Controlling und Personal |
| ChemA | Chemikalien-Management-System des KIT |
| CTE | Core Technologies |
| DMA | Drittmittelanzeigen |
| EVM | Einkauf, Verkauf und Materialwirtschaft |
| FuE | Forschung und Entwicklung |
| IL | Institutsleitung - Executive Director |
| ILA | Institutsleitungsausschuss |
| IMT | Institut für Mikrostrukturtechnik |
| IV | Institutsversammlung |
| KIT | Karlsruher Institut für Technologie |
| QB | Qualitätsbeauftragter |
| QMH | Qualitätsmanagementhandbuch |
Führung, Verantwortung, Befugnisse
Aufgabe der Führung ist es, die Mitarbeiter in Richtung auf ein gestecktes Ziel zum Handeln zu veranlassen. Die Führungspraxis im IMT orientiert sich an den Grundsätzen kooperativer Führung auf der Basis der Delegation. Hierunter versteht das Institut die dauerhafte Übertragung von Aufgaben, Befugnissen und Verantwortung auf einzelne Mitarbeiter.
Jeder Mitarbeiter erhält einen fest umrissenen Aufgabenbereich, der mit den für die Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Befugnissen ausgestattet ist. Innerhalb dieses Verantwortungsbereichs handelt und entscheidet der Stelleninhaber selbständig. Er handelt entsprechend der für den Aufgabenbereich gültigen Prozessbeschreibungen, Arbeits- und Prüfanweisungen, sowie den nachgeordneten Dokumenten.
Jeder Mitarbeiter ist für sein Handeln und Unterlassen verantwortlich. Darüber hinaus ist ein mit Führungsaufgaben betrauter Mitarbeiter (= Vorgesetzter) dafür verantwortlich, dass er seine Führungspflichten gegenüber den Mitarbeitern ordnungsgemäß erfüllt. Die Schwerpunkte der Führungsverantwortung sind Motivation und Kontrolle. Jeder Vorgesetzte stellt sicher, dass die im QMH für seinen Verantwortungsbereich entsprechend den Dienstvereinbarungen und Regelungsabsprachen des KIT (http://www.pse.kit.edu/1145.php) festgelegten Durchführungs- und Mitwirkungspflichten wahrgenommen werden. Jeder Vorgesetzte ist für die Einhaltung der Arbeitssicherheit seiner Mitarbeiter, für die Einhaltung der Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, für die Einarbeitung seiner Mitarbeiter, für die Vereinbarung von Vertretungsregelungen und damit auch für die Genehmigung von Urlaub verantwortlich.
Die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten sind im jeweils gültigen Organigramm eindeutig festgelegt.
Führungsaufgaben
Institutsleitung
Die Institutsleitung bestimmt die wissenschaftlich-technischen Ziele ihres Zuständigkeitsbereichs und vertritt diese nach außen. Die Institutsleitung übt das Direktionsrecht aus und ist für die Mitarbeiter, die Personalpolitik, die Benennung der Institutsbeauftragten und das Budget des Institutes verantwortlich. Sie entscheidet über Mittel und Personal.
Die IL beruft mindestens einmal im Halbjahr eine Sitzung des ILA ein.
Die IL informiert in der IV über wesentliche Angelegenheiten des Instituts und gibt dort Gelegenheit zur Aussprache.
Mitglieder der Leitungsrunde
Die Mitglieder der Leitungsrunde (siehe Organigramm) sind in ihren und den ihnen unterstellten Abteilungen verantwortlich für:
- die Planung und Durchführung der FuE-Arbeiten
- die Finanzen
- das Personal
- die Organisation
Darüber hinaus erfolgen in der Leitungsrunde die Abstimmung über die FuE-Strategie und die Koordination der FuE-Arbeiten der verschiedenen Abteilungen.
Qualitätsbeauftragter (QB)
Der Qualitätsbeauftragte ist für die Implementierung, den Erhalt und die Weiterentwicklung des mit den Institutsleitern abgestimmten Qualitätsmanagementsystems zuständig. Er ist verantwortlich für das Erstellen, die Aktualisierung und die Bekanntmachung des Qualitätsmanagementhandbuchs (QMH) und der mitgeltenden Unterlagen.
Der Qualitätsbeauftragte ist verantwortlich für die Planung und die Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen bei Fertigungs- und Prüfmitteln und überwacht und erteilt ihre Freigabe.
Die Verantwortung des Qualitätsbeauftragten hinsichtlich der Durchführung einzelner qualitätsrelevanter Maßnahmen und die diesbezügliche Mitarbeitspflicht sind in den jeweiligen Prozessabläufen festgelegt.
Der Qualitätsbeauftragte hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:
- Maßnahmen zur Weiterentwicklung des QM-Systems mit dem Führungskreis diskutieren, deren Umsetzung veranlassen und überwachen
- Ansprechpartner für alle Prozesseigner und Institutsmitarbeiter in Sachen Qualitätsmanagementsystem
- Schnittstellen der Prozesse mit den Prozesseignern koordinieren
- Anregungen zu Verbesserungen an die Prozesseigner geben
| keywords |
|---|
| APF-Nummer, APF-Umlauf, Dokumentenmanagement, QM-Dokument, QS-Nr. |