Annahme als Doktorand - Admission as PhD student

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Jeder neue Doktorand sollte so früh wie möglich seine offizielle Aufnahme als Doktorand an der Fakultät (am IMT in der Regel - je nach Professor - Maschinenbau oder Elektrotechnik) beantragen. Um die Promotion abschließen zu können, muss man mindestens für ein Jahr von der Fakultät angenommen gewesen sein. Die Entscheidung über die Annahme kann einige Wochen dauern, daher sollte dieser Antrag am Besten gleich zu Beginn der Promotion gestellt werden, damit auch genug Zeit bleibt um eventuelle Auflagen zu erfüllen.

Hierbei handelt es sich um etwas anderes als bei der Einschreibung als Promotionstudent, die freiwillig ist.

Die Details des Antrags sind in der entsprechenden Promotionsordnung geregelt.

An der Fakultät für Maschinenbau

Die Annahme ist in der Promotionsordnung geregelt. Die aktuelle Promotionsordnung der Fakultät Maschienenbau kann unter Maschinenbau abgerufen werden.

Im Augenblick (Stand 18.07.2019) sind folgende Schritte nötig um einen Antrag auf Annahme als Doktorand/in stellen zu können:

  1. Promotionvereinbarung (mit den Anlagen: Themenvorschlag/Exposé, Zeit-/Arbeitsplan, Qualifizierungsmaßnahmen) mit zu betreuendem Professor abschließen (Vorlage kann hier runtergeladen werden)
  2. Registrierung bei KHYS (Karlsruhe House of Young Scientists), dabei wird die Promotionsvereinbarung benötigt
  3. Antrag auf Annahme als Doktorand/in beim Promotionsvorsitz stellen

Für den Antrag werden laut aktueller Promotionsordnung §11 (27. Juni 2017) folgende Dokumente benötigt:

  • Antrag auf Annahme als Doktorand (mit Nennung von Arbeitsgebiet und Betreuer) (Vorlage in Doggies Folder auf Laufwerk J:)
  • Promotionsvereinbarung mit den Anlagen
  • Bescheinigung der Registrierung beim KHYS
  • Diplom-/Masterzeugnis (beglaubigte Kopie)
  • Lebenslauf
  • eine schriftliche Erklärung gemäß Anlage 5a der Promotionsordnung
  • die Promotionsurkunde, sofern dem Doktoranden/der Doktorandin bereits ein Doktorgrad verliehen wurde
  • Nicht ausdrücklich in der Promotionsordnung erwähnt, aber früher so üblich: Bestätigung des Betreuers (Vorlage in Doggies Folder auf Laufwerk J:)

Diese Dokumente werden per Hauspost an das Dekanat (aktuell: Fr.Ginder/Fr.Bison) geschickt.

Unter gewissen Umständen, z.B. wenn man seinen Masterabschluss nicht in Maschinenbau gemacht hat, kann der Besuch bestimmter Lehrveranstaltungen als Bedingung zur Annahme als Doktorand gemacht werden.

An der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik

Die Annahme ist in der Promotionsordnung unter §3 geregelt. Die notwendigen Dokumente umfassen:

  • Antrag auf Annahme als Doktorand (mit Nennung von Arbeitsgebiet und Betreuer),
  • Erklärung über erfolglose Promotionsgesuche ("Hiermit erkäre ich an Eides Statt, dass ich bisher kein Promotionsgesuch an einer Universität innerhalb oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gestellt habe."),
  • Erklärung des betreuenden Hochschullehrers ("Hiermit erkläre ich mich bereit Frau Mustermann bei der Anfertigung der Dissertation zu betreuen"),
  • Promotionsvereinbarung mit den Anlagen:
    • Themenvorschlag/Exposé
    • Zeit-/Arbeitsplan
  • Bescheinigung der Registrierung beim KHYS (Karlsruhe House of Young Scientists),
  • Diplom-/Masterzeugnis,
  • Lebenslauf.
  • Nicht notwendig, aber hilfreich ist ein Schreiben des betreuenden Professors an den Dekan mit Bitte um Annahme des Doktoranden ohne weitere Auflagen.

Diese Dokumente werden per Hauspost an das Dekanat geschickt.

Unter gewissen Umständen, z.B. wenn man seinen Masterabschluss nicht in Elektrotechnik gemacht hat, kann der Besuch bestimmter Lehrveranstaltungen als Bedingung zur Annahme als Doktorand gemacht werden.

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