Einweisung von Fremdfirmen

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English Version

Laut einer Email von Herrn Dinglreiter vom 08.05.2013 gibt es neue Richtlinien zur Sicherheitsunterweisung von Fremdpersonal:


Werden auf einem Betriebsgelände oder in einem Gebäude Arbeiten durch Fremdpersonal durchgeführt, hat der Auftraggeber:

sicherzustellen, dass die Arbeitsstätte so errichtet, betrieben und unterhalten wird, dass der Auftragnehmer gefahrlos seine Tätigkeit ausüben kann. den Auftragnehmer in den Einsatzort (z. B. Gebäude einschließlich Anlagen, Maschinen, Flucht- und Rettungswege) einzuweisen, d. h. ihn mit seinem neuen Arbeitsumfeld vertraut zu machen und auf Besonderheiten und möglichen Gefahren, die mit seiner Tätigkeit im Unternehmen verbunden sein können, hinzuweisen. dem Auftragnehmer schriftlich aufzugeben, die vor Ort geltenden Unfall­ver­hütungs­vorschriften sowie die anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln einzuhalten.

Protokoll über die Einweisung von Fremdfirmenpersonal (Word-Version)

Zur Erfüllung der betrieblichen Aufgaben beim Einsatz von Fremdfirmen (Verkehrssicherungspflicht) wurde von der Rechtsabteilung in Zusammenarbeit mit dem TID und der KSM-TBG ein "Protokoll über die Einweisung von Fremdfirmenpersonal" entworfen.

Dieses Formblatt finden Sie im KIT – Informations – System – Sicherheit (KISS) oder Sie nennen mir Firma, Namen des Monteurs, Bau, und Datum, dann werde ich das Einweisungsformblatt ausfüllen. Wichtig ist, wenn Sie den/die Fremdfirmenmitarbeiter selbst einweisen, dass Sie das unterschriebene Einweisungsprotokoll aufbewahren. Im Fall eines Unfalls mit Personenschaden werden Sie zuallererst nach der Einweisungsformalität gefragt.