Nichtraucherschutzregelung
Nichtraucherschutzregelung
Liebe Kolleginnen und Kollegen, anbei finden Sie eine Neuregelung, die zum einen alle Uni-Kolleginnen und Kollegen aber zum anderen auch alle Universitätsgebäude betrifft. Wir wissen seit kurzem, dass darunter nicht nur Gebäude 301 sondern auch Gebäude 307 einschließlich der Hallen und der darin befindlichen Büros fallen. Um eine institutsweit einheitliche Regelung zu haben, erstreckt sich diese Regelung auch auf den Bau 310 und die IMT Räume in Gebäude 321. Im Klartext heißt das: In allen Gebäuden herrscht für alle Rauchverbot. Als Raucherecke gemäß §4.2 wird der Balkon im 3. OG Gebäude 301 festgelegt - die ihn nutzenden Raucher legen bitte fest, wie Sie diesen Bereich in Zukunft reinigen werden. Ansonsten gilt das allgemeine Rauchverbot nur innerhalb der Gebäude. Aber auch da habe ich eine Bitte: Die Optik ist nicht so gut, wenn vor den Gebäuden geraucht wird - besser ist, wenn möglich, ein sichtgeschützterer Platz in den Innenhöfen. Und ganz schlecht ist es, wenn der Platz vor den Gebäuden mit Kippen übersät ist, wie ich gerade am Hinterausgang am Fahrstuhl sehen musste.
Mit besten Grüßen
Ihr
H. Moritz, 11.09.2008