Studenten einstellen - Hiring students: Difference between revisions
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Revision as of 18:31, 11 August 2014
Diese Seite behandelt die Einstellung neuer studentischer Mitarbeiter für
- Hiwi Stellen,
- Diplomarbeiten,
- Masterarbeiten,
- Bachelorarbeiten oder
- Praktika.
Eine aktuelle Übersicht der Studenten am IMT zeigt die Seite Studenten - students.
Erster Schritt
- Laufzettel für studentische Arbeiten am IMT
- In Word: Datei > IMT-Vorlagenmenü > Diverse Formulare
- Ausfüllen, drucken, unterschreiben
- Weiterleiten an Abteilungsleiter zur Unterschrift
- Betreuer bekommt Kopie des abgearbeiteten Laufzettels.
Neueinstellungen
- Dokumente der folgenden Checkliste zusammensuchen und ausfüllen: Checkliste "Einstellungsunterlagen Studenten"
- Weiterleiten an Hr. Roth
Vertragsverlängerung
WICHTIG: Mindestens fünf Wochen vor Vertragsende Verlängerungsantrag stellen!
Falls Link nicht funktioniert:PSE-Formularseite: Interne PSE-Formulare > Großforschungsbereich (oder ggf. Universitätsbereich): Studentische Hilfskraft Personalanforderung Verlängerung
- AnträgeVerlängerungsantrag ausfüllen
- Unterschrift des Studenten
- Weiterleiten an Hr. Roth
seit dem 01.07.2013 gibt es eine Änderung bezüglich der studentischen Hilfskräfte. Anträge für Betriebsausweise "Neueinstellungen und Verlängerungen" sind demnach von den Sachbearbeitern/innen und Betreuer/innen selbst auszufüllen und müssen an die Anmeldung geschickt werden. Das Formular „K_KSM_WS_AN_01_03-11“finden Sie im Vorlagenmanagement des KIT https://team.kit.edu/sites/kit-vorlagenmanagement/Vorlagenmanagement (funktioniert nur mit dem Internet Explorer).
Sonstiges
- Jeder Studierende am IMT benötigt einen Vertrag, ohne Vertrag keine Tätigkeit am IMT. (Das gilt natürlich nicht für die Teilnehmer am Praktikum Mikrosystemtechnik, an Seminaren und Prüfungen, das sind Lehrveranstaltungen.)
- Vergütung bei Praktika, Bachelor- und Masterarbeiten
- KIT-Studenten erhalten keine Vergütung
- Studenten anderer Hochschulen: 256 € pro Monat
- Hiwi
- Der aktuelle Stundenlohn steht im Merkblatt für studentische Hilfskräfte
- Der Steuerfreibetrag (Geringfügigkeitsgrenze) beträgt 450 € pro Monat. Auf höhere Beträge müssen Beiträge zu Kranken- und Rentenversicherung gezahlt werden. Details ebenfalls im Merkblatt.
- Reisekostenerstattung
- Reisekosten werden nur erstattet, wenn ein Vortrag gehalten wird. Dies muss nicht vor dem ganzen Institut sein, auch vor einer kleinen Gruppe möglich. Zustimmung des Fachbereichsleiters erforderlich.
- Verträge haben immer einen Anfang und ein Ende – nach Vertragsende ist entweder die Tätigkeit am IMT zu Ende oder es muss ein neuer Vertrag her.
- Um die Ausstellung von Zeugnissen kümmert sich die Personalverwaltung.
- Eine aktuelle Übersicht der Studenten am IMT zeigt die Seite Studenten - students.
- Zur ausführlichen Checkliste für Neue Mitarbeiter geht es hier: Checkliste "Neue Mitarbeiter"